Besondere Anerkennung für sehr gut geleistete Arbeit, Motivation zur Bewältigung neuer Herausforderungen und als generelles Dankeschön für Loyalität gegenüber der Firma - das sind drei typische Anlässe für ein Mitarbeiterpräsent.
„Wir nennen das Zusatzlohn für die Mitarbeiter“, sagt Hans-Joachim Evers, Vorsitzender des Bundesverbandes der Werbeartikel-Berater und -Großhändler (bwg). Gelegenheiten für seine „Auszahlung“ können zum Beispiel sein: Geburtstag, Jubiläum, Dank für Unternehmenszielerreichung, Abgeltung für Bonuspunkte. Große Unternehmen haben hierfür oftmals ein ganzes Sortiment an geeigneten Geschenken, aus denen der Mitarbeiter seinen Bedürfnissen entsprechend etwas Passendes heraussuchen kann. In kleineren Unternehmen wählen oft die Vorgesetzten aus dem breiten Angebot des Marktes entsprechende Artikel aus. Zum Beispiel schmackhafte Präsente aus Schokolade mit einem individuell gestalteten Firmenlogo.
Der hochwertige Werbeartikel eignet sich somit nicht nur zum Aufbau oder Pflege von Außenkontakten eines Unternehmens. Die „Chemie im Laden", so Hans-Joachim Evers, „kann auch mit kleinen Aufmerksamkeiten in der Balance gehalten werden.“ Lohn und Gehalt werden im Voraus festgelegt. Das Motivations- oder Dankes-Geschenk entspricht dagegen oft der Moment-Situation für erhoffte oder getane Leistung. In vielen Unternehmen, ist der Werbeartikel als persönliche Zuwendung für Mitarbeiter mittlerweile ein fester Bestandteil des Personalmanagements und wird für verschiedene Anlässe genutzt.
"Immer handelt es sich dabei aber um eine freiwillige Leistung des Arbeitsgebers und immer liegt der positive Überraschungs-Effekt auf seiner Seite", erklärt Hans-Joachim Evers. Der Mitarbeiter spürt mit der Zeit, dass er als Mensch geschätzt wird. Das spornt an und die greifbare Erinnerung hält länger an. Das ist etwas, was keine Lohnerhöhung vermitteln kann. Der Einsatz von Werbeartikeln bei Mitarbeitern zeigt soziale Kompetenz, vermittelt: der Chef kümmert sich und erreicht mit relativ wenig Arbeit ein großes Wir-Gefühl. Damit der Zusatzlohn korrekt behandelt wird und im Nachhinein kein Desaster darstellt, müssen allerdings die steuerrechtlichen Vorschriften beachtet werden. So sind die Aufwendungen für Werbeartikel - sprich "Zuwendung an Mitarbeiter" - steuerlich begünstigt, wenn die Summe pro Monat 40.00 Euro nicht übersteigt und in der Lohnbuchhaltung erfasst werden.